Campingplatz pachten - Bostalsee im Saarland

Neue Betriebsführung / Betreiber / Pächter für den Campingplatz Bostalsee*****/ Saarland gesucht (Konzessionsvergabe im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages).

Details zur Ausschreibung und dem Verfahren finden Sie auf der Vergabeplattform.

Leistungsbeschreibung
Der Campingplatz Bostalsee, der sich im Eigentum des Landkreises Sankt Wendel befindet, wird momentan vom Eigenbetrieb Touristik und Freizeit Sankt Wendeler Land des Landkreis Sankt Wendel betrieben. Der Eigenbetrieb ist für die touristische Entwicklung, Stärkung und Vermarktung des Landkreises Sankt Wendel und des Freizeitzentrum Bostalsee zuständig.
Der Bostalsee ist mit seinen 120 ha der größte Freizeitsee Süddeutschlands. Er ist eingebettet in die abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft des Naturpark Saar-Hunsrück. Mit dem Bostalsee und den hier verorteten Einrichtungen und touristischen Leistungserbringern bietet er den Gästen einen idealen Raum zur aktiven Freizeit, Naherholungs- und Urlaubsgestaltung an. Zwei große Strandbäder mit Liegewiesen runden das vielfältige Freizeitangebot ab.
Die Destination Sankt Wendeler Land nimmt im direkten Vergleich mit den benachbarten Destinationen hinsichtlich der touristischen Übernachtungszahlen und Gästeankünften eine herausragende Stellung im Saarland ein. Der Bostalsee ist der touristische Motor der Destination.

Beschreibung des Campingplatzes
Der Campingplatz Bostalsee in Nohfelden-Bosen im Landkreis Sankt Wendel (nördliches Saarland) verfügt über 438 Stellplätze, Familien- und Gruppenzeltplätze, familiengerechte Märchenhäuser, Mietwohnwagen und Mietzelte. Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Er hat eine Größe von 14 ha und befindet sich am südöstlichen Ausläufer des Bostalsee nur wenige Gehminuten von ihm entfernt.
Bei dem Campingplatz Bostalsee handelt es sich um
das Flurstück 11 Nr. 50/1 und Nr. 52, Flur 12, Nr. 12/1 mit insgesamt 14 ha


Auf Beschluss des Kreistages vom 18.07.2022 soll die Campingplatz-Anlage im Laufe des Kalenderjahres 2023 privatisiert werden. Die Konzessionsvergabe zum Betrieb des Campingplatzes wird zusammen mit der Gewährung eines 30 Jahre währenden Erbbaurechtsvertrag, für das Grundstück im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen.


Der Konzessionsnehmer hat den Campingplatz Bostalsee ganzjährig zu betreiben. Beim Bau und Betrieb ist den Belangen mobilitätsbehinderter Gäste Rechnung zu tragen.
Für das oben bezeichnete Grundstück nebst aufstehendem Betrieb liegt ein Gesamtwert von ca. 5,5 Mio. EUR vor. Der jährliche Erbbauzins beläuft sich mindestens auf:
EUR 105.000 (netto) für das Grundstück



Der Konzessionsnehmer erwirbt ferner die Bauten und Anlagen auf dem Erbbaugrundstück zum jeweiligen zeitanteiligen Restbuchwert plus aktuellem Marktwert in Höhe von mindestens:
EUR 3,4 Mio.


Der Campingplatz muss für den gesamten Konzessionszeitraum auf einem hohen Standard gehalten werden, sodass eine Einstufung mindestens im Vier-Sterne-Qualitätsniveau entsprechend der deutschen Campingklassifizierung i. d. F. 01.03.2018 des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) und des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) gewährleistet ist.


Der Campingbetrieb sollte grundsätzlich durch den Konzessionsnehmer selbst und unmittelbar geführt werden. Verpachtungen oder ähnliche Betriebsüberlassungen sind jedoch bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Erbbaurechtsgebers zulässig.


Im Hinblick auf die bereits herausragende Stellung des Campingplatzes Bostalsee mit zugeordneter Gastronomie verpflichtet sich der Konzessionsnehmer dazu, durch geeignete Maßnahmen

  • eine dauerhafte Sicherung des 4-Sterne Standards zu gewährleisten.
  • eine entsprechende Servicequalität, mindestens Stufe I nach den Kriterien des DTV, Servicequalität Deutschland vorzuhalten.
  • nachhaltig und umweltbewusst zu wirtschaften (Umweltzertifikate wie Ecocamping oder EMAS).
  • einen tourismusfördernden Mix aus Dauer-/Saison- und touristischen Campern zu gewährleisten
  • die Sicherheit auf dem Campingplatz zu gewährleisten.
  • familienfreundliche Preise anzubieten.
  • mit den touristischen Organisationen vor Ort aktiv zusammenzuarbeiten.


Zur weiteren Qualitätssicherung sowie aus Gründen der Fortbildung verpflichtet sich der Konzessionsnehmer des Weiteren dazu, Mitglied im Verband der Campingwirtschaft Rheinland-Pfalz und Saarland e. V. (VCRS e. V.) oder einem Folgeverband zu werden und regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) die von dort angebotenen Veranstaltungen zu besuchen.


Freizeithaus
Das Freizeithaus ist innerhalb der ersten drei Zeitjahre ab Vertragsbeginn zu sanieren oder neu zu bauen. Bei dieser Maßgabe binnen eines Zeitraums von 36 Monaten ab Konzessionsvergabe die Errichtungs- oder Sanierungsmaßnahmen für das Freizeithaus durchzuführen, handelt es sich um Mindestkriterien, d.h. Angebote, welche die Durchführung der genannten Maßnahme nicht enthalten, werden aus der Wertung ausgeschlossen.


Sofern der Konzessionsnehmer oder einer seiner Bediensteten (Führungsebene) noch nicht IHK-zertifizierter „Camping- und Ferienparkmanager/in“ ist, verpflichtet er sich, innerhalb der ersten beiden Konzessionsjahre diesen IHK-Lehrgang erfolgreich zu absolvieren.

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Kontakt

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

Spandauer Burgwall 22a
13581 Berlin

Tel: +49 30 33 77 83 20
Fax: +49 30 33 77 83 21

E-Mail: info@bvcd.de