Berlin, 22.05.2019. Der Vorstoß der SPD, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen abzuschaffen, lehnt der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) ab. „Wer sich in mitten des Europawahlkampfes auf dem Rücken des deutschen Beherbergungswesens zu positionieren versucht, der sollte dabei auch die europäische Wettbewerbssituation im Blick haben!“, entgegnet BVCD-Präsident Dr. Gunter Riechey den Plänen der SPD. Dr. Riechey erklärt: „In den großen Campingnationen Frankreich, Italien, Holland und Spanien, aber auch im größten Teil der weiteren EU-Länder, gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen. Für eine Branche, bei der die Gäste Ihre Zelte im wahrsten Sinne jederzeit abbrechen und woanders aufschlagen können, sind die SPD-Pläne fatal.“
Seit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Jahr 2010, geht es mit den Übernachtungszahlen auf deutschen Campingplätzen stetig bergauf. Ein sattes Plus von 41,6 Prozent konnten die deutschen Campingplätze im Zeitraum von 2010 bis 2018 verzeichnen. „Die Campingplatzbetriebe nutzten den finanziellen Handlungsspielraum für Investitionen in die Attraktivität ihrer Anlagen. Dies honorieren nicht nur deutsche Camper: Im Jahr 2018 konnten mehr Übernachtungen ausländischer Gäste als je zuvor verzeichnet werden – ein Zeichen, dass das Campingland Deutschland auf dem richtigen Weg ist.“ so Dr. Riechey.
Aus Sicht des BVCD würde eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes und die damit verbundenen massiven Preiserhöhungen, zu einer direkten Verlagerung von Gästeströmen führen. Das Steueraufkommen der Branche würde sich reduzieren, sodass sich langfristig der Effekt der Steuererhöhung aufhebt. Vielmehr sieht der BVCD die Politik gefordert gesetzgeberische Defizite zur Errichtung bzw. Erweiterung von Campingplatzbetrieben zu beheben. Die deutsche Campingwirtschaft muss sich in einem europäischen Wettbewerb dynamisch weiterentwickeln können, um weiterhin einen positiven Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Zur Behebung dieser Defizite hat der Verband eine eigene Musterverordnung für Camping- und Wochenendplätze erarbeitet, diese ist im Onlineshop unter www.bvcd.de abrufbar.