Kritik von Reiseverbandsseite an den neuen Corona-Schutzregeln

Hamburg/Unterhaching, 25. August 2022 (w&p) – „Die Infektionsschutzregeln für die Herbst- und Wintermonate müssen auf ein notwendiges und effektives Maß beschränkt bleiben.“ In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren führende Tourismusverbände, darunter zahlreiche Mitgliedsunternehmen im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), den gestern im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Die geplanten Neuregelungen, die alle Bereiche der Touristik umfassend betreffen werden, halten die Verantwortlichen der Reiseverbände mit Blick auf die aktuelle Situation für nicht angemessen.

„Aus unserer Sicht gilt es, das Gesamtgefüge der Maßnahmen gerecht zu gestalten und der tatsächlichen Gefährdung einerseits und der großen Belastung für Wirtschaft und Gesellschaft durch pandemiebedingte Einschränkungen andererseits Rechnung zu tragen“, zeigen sich die Branchenverbände einig. Angesichts der gegenüber den beiden Vorjahren deutlich geringeren pandemischen Gefährdung und der Möglichkeit, gezielt vulnerable Gruppen zu schützen, plädieren sie dafür, die Infektionsschutzregeln für die Herbst- und Wintermonate auf das Notwendige und Wirksame zu beschränken.

Der jetzt vorgelegte Maßnahmenkatalog sieht demgegenüber erneut Reise- und Beherbergungsverbote, die Einschränkung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sowie die Schließung von Kultureinrichtungen vor und damit dasselbe Instrumentarium der vergangenen zwei Pandemiejahre. „Im dritten Jahr der Pandemie müssen solche Eingriffe ausreichend begründet und unbedingt unter Heranziehung bekannter Zahlen und Fakten und der Erfahrungen aus den vergangenen beiden Jahren abgewogen werden“, betonen die Tourismusverbände.

Das Verbändebündnis vermisst unter anderem eine klare Regelung, bei welchen Infektionswerten ein nationaler Notstand ausgelöst werden wird – was erneute Schließungen zur Folge haben werde.

Es müsse außerdem Klarheit herrschen, in welcher Situation die einzelnen Bundesländer strengere Regeln aufstellen dürfen. Vor der Zustimmung durch den Bundestag bzw. Bundesrat plädieren die Verbände daher geschlossen für entsprechende Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Es müsse klar festgelegt werden, in welcher Situation wieder strengere Regeln aufgestellt werden.

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