Förderungen des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz

Zum Erhalt, zum Ausbau und zur Stärkung des Gastgewerbes vor dem Hintergrund der COVID 19- Pandemie gewährt das Land Rheinland-Pfalz auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität. Die Zuwendungen sollen Investitionsanreize bieten, das gastgewerbliche Angebot zu erhalten, zu erweitern und qualitativ zu verbessern. Sie sollen die Durchführung von Maßnahmen erleichtern, die die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmen steigern und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), des Gastgewerbes. Das heißt, Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach Maßnahmeabschluss über mindestens zehn Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung verfügen sowie Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen nach Maßnahmeabschluss mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und zeitgemäßen sanitären Einrichtungen nach Maßnahmeabschluss. Das Investitionsvorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebe sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses. Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen. Beispiele: Aufstockung der Zimmerkapazität, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc. Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen). Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 100.000,00 Euro, die bis zum 31.12.2022 durchgeführt und beendet werden. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 800.000,00 Euro.

So beantragen Sie die Zuwendung

Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) spätestens am 30.06.2022 bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten. 

Weitere Informationen finden Sie über www.isb.rlp.de.  


Quelle: Infoblatt der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

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Kontakt

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

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