Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) fordert Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) zum Kurzarbeitergeld: Die Bezugsdauer muss ausgedehnt werden – Der Tourismus benötigt dringend eine Branchenlösung, um Arbeitsplätze sichern zu können.

Hamburg/Unterhaching, 25. Januar 2022 (w&p) – Die Infektionszahlen explodieren, nicht
nur in Deutschland, sondern weltweit. Der Reiseverkehr ist stark eingeschränkt, von
Normalität keine Spur. Auch im dritten Coronajahr ist die Tourismusbranche massiv durch
die Pandemie betroffen. Ein akutes Problem: Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds. Diese
ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Viele Betriebe fürchten, Mitarbeitende entlassen zu
müssen, wenn diese Begrenzung nicht angepasst wird. Das Aktionsbündnis
Tourismusvielfalt (ATV), in dem sich 28 Branchenverbände zusammengeschlossen haben,
erneuert seine Forderung, die Arbeitsplätze in der fortdauernden Krise durch eine
Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds zu erhalten.

„In rund 40 Prozent unserer Betriebe sind die Mitarbeitenden seit Beginn der Pandemie in
Kurzarbeit“, so Petra Thomas, Sprecherin des Aktionsbündnisses. „Dies bedeutet 24 Monate,
in denen viele Bustouren, Fernreisen oder Winterurlaube nicht oder nur stark eingeschränkt
stattfinden konnten. Wird die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds nicht verlängert, stehen die
Unternehmen vor der Wahl, entweder das wirtschaftliche Risiko einzugehen, in unsicherer
Lage die Beschäftigten wieder voll einzusetzen, oder aber nach zwei Jahren Hoffen und
Bangen doch zu entlassen.“ Die Folgen wären gravierend, warnt sie im Namen des ATV, und
zwar nicht nur für die betroffenen Beschäftigten und die Betriebe. Petra Thomas: „Es setzt
aktuell ein verheerendes Signal. Der Fachkräftemangel im Tourismus ist bereits sehr hoch, und
erzwungene Kündigungen werden das Problem weiter verschärfen. Wir fordern die Politik
daher auf, für besonders betroffene Branchen wie den Tourismus eine angemessene
Ausnahmeregelung zu schaffen, und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auszuweiten.“

Die ATV-Sprecherin betont, dass die Tourismusbranche durch die Verbreitung der Omikron–
Variante des Coronavirus einen neuerlichen Rückschlag erleidet. „Dass ausgerechnet zu
diesem Zeitpunkt für viele Unternehmen die bisher festgelegte maximale Bezugsdauer von 24
Monaten für Kurzarbeit erreicht ist, stellt sie vor eine enorme wirtschaftliche
Herausforderung, der viele finanziell nicht mehr gewachsen sind“, bekräftigt Petra Thomas.

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, die Bezugsdauer und den erleichterten Zugang
zu Kurzarbeitergeld zu verlängern. „Wenn ab März oder April wieder alle Mitarbeitenden aus
der Kurzarbeit geholt werden müssen und die Personalkosten zu 100 Prozent anfallen, fehlen
in den Unternehmen die Einnahmen, um die Gehälter in vollem Umfang zu stemmen. Die
Sommersaison war für die betroffenen Betriebe nicht stark genug, um ausreichende
Rücklagen zu bilden. Die Wintersaison ist für viele Betriebe mehr oder weniger ausgefallen.
Die Lage ist mehr als unsicher, gerade auch mit dem Blick auf die weltweite Entwicklung und
die zeitversetzten Wellen der Pandemie“, so Thomas.

Mit Ablauf der 24 Monate Kurzarbeit droht dem ATV zufolge eine Kündigungswelle. Die
Unternehmen bräuchten jetzt Unterstützung und Planungssicherheit, ob sie ihre
Mitarbeitenden weiterhin halten können. „Die Tourismuswirtschaft ist ohnehin von einem
zunehmenden Mangel an Fachkräften betroffen. Die Pandemie hat diesen Mangel verschärft.
Beschäftigte sind in andere Branchen abgewandert, da die Umsätze über 70 Prozent im
Vergleich zu 2019 eingebrochen sind“, betont die Tourismus-Expertin.

„Das Kurzarbeitergeld hat in den vergangenen 24 Monaten viele Arbeitsplätze erhalten
können. Dieses staatliche Hilfsinstrument nun einzustellen, hieße die Reisebranche vor dem
Schlussspurt fallen zu lassen“, so Petra Thomas. „Die Politik darf nicht vergessen, dass die
Tourismusbranche weit stärker und länger als andere durch die Pandemie in Mitleidenschaft
gezogen wird. Deshalb ist es geboten, für diese besonders betroffenen Betriebe eine
branchenspezifische Lösung zu finden, und die Menschen im Tourismus nicht im Regen stehen
zu lassen.“

 

Über das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt:
Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 28 touristische Branchenverbände
zusammengeschlossen, die mehrere tausend Unternehmen vertreten. Die gemeinsame
Zielsetzung ist es, die Touristik als Gesamtheit zu erhalten, und die gerechte Förderung für
jeden Marktteilnehmer in der Branche zu erreichen. Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt tritt
als Verbund gemeinsam und mit einer Stimme auf, vor allem hinsichtlich politischer
Forderungen. Nähere Informationen finden sich unter www.tourismusvielfalt.de

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