Beiträge der Unfallversicherung 2019 und mögliche Zahlungserleichterungen

Am 2. April hat die VBG die Beiträge der Unfallversicherung des vergangenen Kalenderjahrs verkündet. Die VBG ist sich bewusst, dass eine Vielzahl von Unternehmen derzeit erheblichen, wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie angeordneten Maßnahmen ausgesetzt ist. Dennoch ist, angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage im letzten Jahr, eine Erhöhung des Beitragsfußes für Pflicht- und freiwillig Versicherte der VBG unumgänglich. 

Um die finanzielle Belastung der Corona-Pandemie und den Beitragserhöhungen abzufedern, wird die VBG die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und den betroffenen Unternehmen zügig und unbürokratisch Zahlungserleichterungen für den Beitrag 2019 gewähren. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel Anträge auf Stundung und Ratenzahlungen. 

Die Höhe der einzelnen Beitragszahlungen für das Jahr 2019, Informationen zum Versand der Beitragsbescheide sowie mögliche Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen sind im Verbandsschreiben der VBG einzusehen.

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