Die Medien werden nicht müde, täglich neue Informationen über die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt zu veröffentlichen. Bei dieser Flut an Informationen verliert man schnell den Überblick. Ampere klärt auf und hat für Sie die essentiellen Fakten zusammengefasst. Zentrales Thema dieser EnergieInfo sind die neuen Umlagen, die zu deutlich höheren Gaskosten für Unternehmen und Privatverbraucher führen werden.
Gasbeschaffungsumlage
Die Gas-Importeure brauchen in der aktuellen Situation Unterstützung, um die hohen Beschaffungskosten für Gas auszugleichen. Anderenfalls droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind. Die Bundesregierung hat deshalb eine befristete Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent je Kilowattstunde (netto) auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten soll. Ab diesem Zeitpunkt bis zum vorgesehenen Befristungszeitpunkt im April 2024 kann die Umlage alle drei Monate angepasst werden.
Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage, die ab Gültigkeit ebenfalls alle drei Monate angepasst werden kann, soll ab dem 1. Oktober 2022 mit 0,059 Cent je Kilowattstunde (netto) für alle Endverbraucher abgerechnet werden. Der Hintergrund ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht.
Zusätzlich fallen für die am 1. Oktober beginnende neue Umlagenperiode auch erstmalig Kosten für die Bilanzierungsumlage an, welche die Kosten für die Regelenergie abdecken. So müssen private Endverbraucher und Betriebe für jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas 0,57 Cent je Kilowattstunde (netto) zahlen. Bei Firmen mit einer Leistungsmessung beträgt die Bilanzierungsumlage 0,39 Cent je Kilowattstunde (netto). Diese Umlage ist nicht neu, sie lag nur in der Vergangenheit bei 0,00 Cent je Kilowattstunde.
Die Bilanzierungsumlage soll Kosten ausgleichen, die entstehen, wenn am Ende eines Tages der tatsächliche Gasverbrauch von der Prognose abweicht und sich daher ein Ausgleichssaldo aus Ein- und Ausspeisungen ergibt.
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung alle Endverbraucher aber auch entlasten. Sie hat daher angekündigt, die Mehrwertsteuer auf den kompletten Gasverbrauch von 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. Dies geschieht ebenfalls befristet bis zum 31. März 2024.
Was bedeutet das für Sie:
Wegen der gestiegenen Kosten werden viele Lieferanten die Abschläge ihrer Kunden erhöhen. Bitte prüfen Sie daher die Unterlagen, die Sie hierzu von Ihrem Lieferanten erhalten.
Die Strompreise stiegen bereits zum Jahreswechsel 2021/2022, zum einen, weil sich die gesetzlichen CO2-Abgaben erhöhten, zum anderen, weil sich die Nachfrage auf dem Weltmarkt enorm erhöhte. Grund hierfür war das wirtschaftliche Wachstum nach den Einbrüchen durch die Corona-Pandemie.
Hinzu kamen Frankreichs Schwierigkeiten mit den Atomreaktoren. Aufgrund diverser Wartungsarbeiten kaufte unser Nachbarland Strom aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern ein, was die eh schon hohe Nachfrage zusätzlich steigen ließ. Die derzeit eingeschränkte Kapazität der französischen Atomkraftwerke geht zudem auf die sommerlichen Temperaturen zurück, wegen derer die Kühlung nicht mehr immer gewährleistet ist und die Kraftwerke deshalb vom Netz gehen müssen. Durch den Krieg in der Ukraine spitzte sich die Lage auf dem Energiemarkt endgültig zu.
Ein weiterer Grund für die Kostenexplosion ist der fehlende Windstrom. Für die Sommermonate ist das zwar nicht ungewöhnlich, doch in Krisenzeiten eine zusätzliche Herausforderung. Die Windflaute verstärkt zudem Deutschlands Abhängigkeit vom Gas, was sich wiederum auf die Kosten für elektrische Energie auswirkt. Der Hintergrund: Um eine Megawattstunde Strom zu erzeugen, wird die doppelte Menge an Gas benötigt. Somit wird jede Steigerung des Gaspreises verdoppelt weitergegeben.
Verschärft wurde die Situation in den letzten Wochen durch die extreme Trockenheit in weiten Teilen Europas. Diese schränkt den Betrieb von Stauseen, Atom- und Kohlekraftwerken ein.
In den zurückliegenden 15 Monaten haben sich die Bezugspreise für Gas im Großhandel verzehnfacht. Das zeigt sich an den exorbitant gestiegenen Beschaffungspreisen im Großhandel, die von rund 20 Euro je Megawattstunde (MWh) zum Jahresbeginn 2021 auf inzwischen mehr als 200 Euro/MWh im Terminhandel gestiegen sind. Diese Preise ergeben in Verbindung mit den Umlagen für die Gasbeschaffung und die Gasspeicher die deutlich höheren Kosten. Auch das Füllen der Gasspeicher habe eine preistreibende Wirkung.
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