Emissionszertifikatehandel für die Klimaziele
Die Einführung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist das zentrale Instrument des umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030. Damit soll ein finanzieller Anreiz zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gesetzt werden. Es gilt vorrangig für die Bereiche Mobilität sowie Wärme und betrifft Unternehmen als auch private Haushalte. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startete im Januar 2021 zunächst mit einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne ausgestoßenem CO2 (Ampere berichtete). Ab 2026 sollen CO2-Zertifikate dann per Auktion versteigert werden. Grundsätzlich unterliegen alle Brennstoffe, die auch nach dem Energiesteuergesetz (§ 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG) erfasst sind, dem Zertifikatehandel.
Bilanz der CO2-Steuer
Der eingeführte CO2-Preis soll den Strompreis deutlich absenken. Dies geschieht über eine Senkung der sogenannten EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die EEG-Umlage wird von Privathaushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Finanzierung der Energiewende gezahlt und wäre ohne den Ausbruch der Corona-Pandemie um 1,7-2,0 Cent/kWh gesunken. Für die Jahre 2021 und 2022 wurde die EEG-Umlage deshalb über Bundesmittel eingefroren. Ohne diesen Eingriff und der Nichteinführung des CO2-Preises wäre die Abgabe auf fast 10 Cent/kWh gestiegen (in 2020 lag die EEG-Umlage bei 6,756 Cent/kWh!). Für 2023 und 2024 strebt die Bundesregierung, zur Entlastung der Haushalte, ein Absenken der EEG-Umlage auf unter 5 Cent/kWh pro Kilowattstunde an. Um dies zu realisieren, sollen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr sowie Mittel aus dem Energie- und Klimafonds verwendet werden.
Positive Auswirkungen auf „grünen Strom“
Um Ökostrom wettbewerbsfähiger zu machen, soll die EEG-Umlage mittelfristig weiter sinken. Dafür müssen umweltfreundliche strombasierte Anwendungen, wie Elektromobilität oder Wasserstoff, noch konkurrenzfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden. In einer neuen Studie des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) werden Veränderungen aufgezeigt, die das neu beschlossene EU-Klimaziel von minus 55 Prozent mit sich bringen wird. Demnach sind höhere CO2-Preise nicht nur ein unvermeidlicher Schritt, um Emissionen zu senken - sie sollen auch schneller zu einem günstigen, von erneuerbaren Energien geprägten Stromsystem führen.
Wie reagiert ein Kunde richtig?
Die CO2-Bepreisung wird in den kommenden Jahren einen größeren finanziellen Einfluss auf die Energierechnung von Gewerbetreibenden haben. Um diese Zusatzkosten zu minimieren, setzt sich der 360°-Energiedienstleister Ampere für BVCD-Mitglieder mit einer individuellen Energiekostenanalyse ein. Zusätzlich kann Ampere die BVCD-Mitglieder durch entsprechende Rahmenverträge in bessere Konditionen vermitteln. Ampere ist außerdem der Ansprechpartner für das Thema Elektromobilität und Messstellenbetrieb.
Falls Sie Fragen zum Thema Elektromobilität oder Messstellenbetrieb haben oder an einer Energiekostenanalyse interessiert sind, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 030 / 28 39 33 800 oder mit einer E-Mail an energie@ampere.de.
Fragen Sie im Gespräch gerne auch nach der Vor-Ort-Beratung, die Ampere Ihnen deutschlandweit in nahezu allen Region anbieten kann.