Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt 24/2019 unter Nr. 176 eine Änderung der sog. HU-Richtlinie veröffentlicht. Diese legt die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.
Bisher mussten Halter von Caravans und Wohnmobilen bei der Hauptuntersuchung eine Bescheinigung über eine bestandene Gasanlagenprüfung für das Fahrzeug nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorlegen. Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggasanlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft.
Nach der neuen Regelung wird die Prüfpflicht bis zum 1. Januar 2023 nun vorübergehend ausgesetzt. Demnach darf ein fehlender Nachweis der Gasanlagenprüfung bei der Hauptuntersuchung drei Jahre lang nicht als Mangel gewertet werden.
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) hält trotz der temporären Aussetzung der Verpflichtung an seiner Empfehlung fest, die Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen weiterhin alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur so seien Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und könnten zudem ungehindert jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.
In der Pressemitteilung sowie einer neuen Fachinformation des DVFG finden Interessierte weitere Details: https://www.dvfg.de/presse/pressemeldung/2020/1/14/deutscher-verband-fluessiggas-gasanlagen-in-wohnmobilen-weiterhin-alle-zwei-jahre-pruefen-lassen/
Der Bundesverband German Association for Gas Technology e.V. (GAGT) begrüßt die Änderung der HU-Richtlinie. Vor diesem Hintergrund weist er auf seinen erfolgreichen Einsatz für den Verbraucherschutz hin, der sich für die Kunden letztendlich ausgezahlt habe und die Fahrzeughersteller mit veränderten Umständen konfrontiere.
Weitere Informationen zur Handhabung des DVGW-Arbeitsblattes G 607 unter: https://gagt.de/handhabung-des-dvgw-arbeitsblattes-g-607.html